Beschreibung
Allgemeine Aufsicht bedeutet, dass sich die Aufsicht des Landes über die Städte und Gemeinden erstreckt, damit diese im Einklang mit den Gesetzen verwaltet werden. Sie wird vom Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde gegenüber den kreisangehörigen Kommunen wahrgenommen. Hierzu zählt auch die Finanzaufsicht.
Für bestimmte Bereiche (zum Beispiel im Ordnungs- und Baurecht) besteht eine Sonderaufsicht, die der Kommunalaufsicht vorgeht.
Beschwerden oder Hinweise zu konkreten Rechtsverstößen der Kommunen können schriftlich eingereicht werden. Sofern sich hieraus hinreichende Anhaltspunkte ergeben, die eine aufsichtsbehördliche Prüfung rechtfertigen, wird die Bürgermeisterin beziehungsweise der Bürgermeister zu den Vorwürfen um Stellungnahme gebeten.
Beschwerden über das persönliche Verhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der kreisangehörigen Kommunen (Dienstaufsichtsbeschwerden) sind generell nicht von der Rechtsaufsicht umfasst. Die Zuständigkeit hierfür liegt bei der jeweiligen Bürgermeisterin beziehungsweise dem jeweiligen Bürgermeister.
Details
Unterlagen
Schriftliche Sachverhaltsdarstellung.
Rechtsgrundlagen
- § 58 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- § 11, 119 ff Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
- Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG NRW)
- Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW)
Vergaberecht
Besonderheiten
Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Kommunalaufsicht und Wahlen
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Kommunalaufsicht und Wahlen
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, 13:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:30 Uhr