Der Landrat ist in der Regel Kreiswahlleiter der Europa-, Bundestags- und Landtagswahl sowie Wahlleiter der Kommunalwahlen auf Kreisebene. Als solcher ist er für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Rhein-Sieg-Kreis verantwortlich.
Als Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat er zudem zu überwachen, dass die Gemeindewahlen im Einklang mit den Gesetzen durchgeführt werden.
Details
Dokumente
Informationen über erforderliche Unterlagen für die Einreichung von Wahlvorschlägen erhalten Sie beim Wahlamt.