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Kommunalaufsicht und Wahlen

Wahlen

Beschreibung

Der Landrat ist in der Regel Kreiswahlleiter der Europa-, Bundestags- und Landtagswahl sowie Wahlleiter der Kommunalwahlen auf Kreisebene. Als solcher ist er für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Rhein-Sieg-Kreis verantwortlich.

Als Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat er zudem zu überwachen, dass die Gemeindewahlen im Einklang mit den Gesetzen durchgeführt werden.

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