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Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung

Bauleitplanung

Beschreibung

Die Städte und Gemeinden besitzen verfassungsrechtlich garantiert die kommunale Planungshoheit und sind somit Trägerinnen der Bauleitplanung. Das heißt, sie stellen den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) für das gesamte Gemeindegebiet und soweit städtebaulich erforderlich Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) und Außenbereichs-/Innenbereichssatzungen für Teilbereiche auf.

Um alle von einer Planung oder einem Vorhaben berührten Belange sachgerecht ermitteln und gegeneinander abwägen zu können, ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägerinnen und Träger öffentlicher Belange im Zuge der Planverfahren gesetzlich vorgeschrieben.

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