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Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung

Eigenheimförderung

Beschreibung

Der Rhein-Sieg-Kreis bewilligt Darlehen für Eigentumsmaßnahmen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW (WFB) für Familien und Haushalte, die die festgelegte Einkommensgrenze einhalten und sofern weitere Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Der Neubau und der Ersterwerb (inklusive Grundstück) eines schlüsselfertigen Eigenheims, der Erwerb von bereits vorhandenen Eigenheimen und bestimmte Eigentumswohnungen werden mit zunächst zinsgünstigen Darlehen der NRW Bank gefördert. In späteren Jahren ist nach Einkommensveränderungen eine höhere Verzinsung möglich. 

Die Höhe der Darlehen richtet sich für alle Fördertatbestände nach der Kostenkategorie des jeweiligen Bauortes und der Anzahl der Kinder beziehungsweise schwerbehinderten Haushaltsangehörigen.

Die Konditionen der Darlehen setzen sich zusammen aus 0,5 % Zinsen (nach 25 Jahren 2 %-Punkte über den dann gültigen Basiszinssatz), 1 % Tilgung bei Neubau und 2% Tilgung bei Erwerb bestehendem Wohnraums und 0,5 % laufenden Verwaltungskostenbeitrag bei einer Auszahlung von 99,6 %. Darüber hinaus werden Tilgungsnachlässe gewährt.

Auch muss das Objekt bereits beim Kauf eine angemessene Wohnqualität und Wohnraumversorgung für die jeweilige Familie gewährleisten. Das heißt, das Objekt muss ohne größere Baumaßnahmen/Modernisierungsmaßnahmen sofort für die gesamte Familie „bezugsfertig“ sein.

Nach Eigentumsübertragung aber noch vor Bezug des Objektes kann ein Antrag auf Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Objekt gestellt werden.

Darüber hinaus können Darlehen für Baumaßnahmen, die aufgrund des konkreten, individuellen Bedarfs von Schwerbehinderten erforderlich sind oder werden, zusätzlich bewilligt werden.

Die Förderobjekte sind von den Antragstellerinnen und Antragstellern und/oder ihren Angehörigen (§ 29 Nummer 1 Satz 2 WFNG NRW) dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen.

Gemäß Ziff. 1.1 WFB besteht auf Bewilligung und Fördermittel kein Rechtsanspruch.

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