Beschreibung
Der Rhein-Sieg-Kreis bewilligt Darlehen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW (WFB) für den Bau von Mietwohnungen und für Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand. Hierzu zählen auch Gruppenwohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen sowie für Studenten.
Bei der Förderung des Mietwohnungsbaus sind natürliche Personen sowie auch juristische Personen antragsberechtigt.
Die Höhe des Darlehens richtet sich nach der Wohnungsgröße, der Zielgruppe der Mieterinnen und Mieter sowie des jeweiligen Mietniveau der Stadt oder Gemeinde, in der das Objekt errichtet werden soll. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Zusatzdarlehen (beispielsweise für kleine Wohnungen) sowie ein Darlehen für standortbedingte Mehrkosten (Aufbereitung des Grundstückes/Standortaufbereitung) gewährt werden.
Die Konditionen der Darlehen setzen sich zusammen aus 0 % Zinsen für 15 Jahre, dann 0,5 % bis Ende der Zweckbindung, je nach Mietniveau, wahlweise 1 % oder 2 % Tilgung und 0,5 % laufenden Verwaltungskostenbeitrag bei einer Auszahlung von 99,6 %. Darüber hinaus werden Tilgungsnachlässe gewährt.
Die Dauer der Belegungsbindung beträgt einheitlich für alle geförderten Wohnungen wahlweise 20, 25 oder 30 Jahre. Der Mietzins pro m² darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Das Einkommen der Mieterinnen und Mieter darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten.
Gemäß Ziffer 1.1 WFB besteht auf Bewilligung und Fördermittel kein Rechtsanspruch.