Beschreibung
Ein wichtiges Ziel der öffentlichen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen ist es, durch die Gewährung zinsgünstiger Darlehen preisgünstige Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen zu schaffen.
2010 ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in Kraft getreten, in welchem für alle Darlehensfälle eine abschließende Regelung für die Verzinsung getroffen worden ist.
Die Bescheinigung der Einkommensverhältnisse für die Beantragung einer Zinssenkung bei der NRW.Bank ist bei der jeweiligen Stadtverwaltung des Wohnortes zu beantragen.
Befindet sich der Wohnort in einer Gemeinde, ist die Bescheinigung beim Rhein-Sieg-Kreis zu beantragen.