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Referat des Landrates

Kreistag

Beschreibung

Die politische Vertretung des Kreises und seiner Bürgerinnen und Bürger ist der Kreistag. Seine Entscheidungen bestimmen das Handeln der Verwaltung in vielen Bereichen mit. 

Der Kreistag besteht aus den von den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises bei den Kommunalwahlen unmittelbar gewählten 86 Kreistagsmitgliedern und dem Landrat. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre, in der aktuellen Wahlperiode einmalig sechs Jahre. Vorsitzender des Kreistages ist der Landrat, der den Kreistag einberuft und die Tagesordnung festsetzt. Der Kreistag tritt üblicherweise viermal im Jahr zusammen. 

Der Kreistag trifft grundlegende Entscheidungen, wie zum Beispiel den Erlass von Satzungen, insbesondere der Haushaltssatzung, den Erwerb und Veräußerung von Vermögen oder die Errichtung öffentlicher Einrichtungen. Vorbereitet werden diese Beschlüsse im Kreisausschuss sowie in den Fachausschüssen, die aus den Mitgliedern des Kreistages und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern/Einwohnern gebildet werden.

Darüber hinaus werden Mandatsträgerinnen und Mandatsträger als Interessenvertreter auch in Gremien von Gesellschaften, Vereinen, Organisationen, an denen der Kreis beteiligt ist, entsandt.

Sitzverteilung im Kreistag in der aktuellen Wahlperiode:

Fraktionen Sitze im Kreistag
CDU 34
GRÜNE 19
SPD 18 (Öffnet in einem neuen Tab)
FDP 6
AfD 3
Gruppen
Vernunft und Gerechtigkeit 2 (Öffnet in einem neuen Tab)
Volksabstimmung 2 (Öffnet in einem neuen Tab)
Fraktionslose Kreistagsmitglieder
2

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