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Amt für Personal, Organisation und Allgemeine Dienste

Beihilfe

Beschreibung

Es handelt sich ausschließlich um eine Dienstleistung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Rhein-Sieg-Kreises, aktive Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Kreispolizeibehörde Siegburg, aktive Lehrerinnen und Lehrer der Grund-, Haupt- und Förderschulen im Rhein-Sieg-Kreis sowie Beihilfeberechtigte anderer Dienstherren, die mit dem Rhein-Sieg-Kreis eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.

Unter bestimmten Voraussetzungen können diese nach der Beihilfenverordnung NRW eine „Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen“ erhalten.

Ob und in welcher Höhe und für welche Aufwendungen ein Beihilfeanspruch besteht, hängt unter anderem von dem Beschäftigungsverhältnis und den Familienverhältnissen ab.

Wegen der Komplexität der rechtlichen Bestimmungen zur Beihilfe empfiehlt es sich, sich in allen Fragen rund um das Thema Beihilfe frühzeitig an die Beihilfestelle zu wenden. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner helfen gerne weiter.

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