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Amt für Finanzwesen

Beteiligungen

Beschreibung

Im Interesse seiner Bürgerinnen und Bürger beteiligt sich der Rhein-Sieg-Kreis an einer Vielzahl privatrechtlich organisierter Unternehmen, Verbänden und anderer Organisationen. 

Der Kreis darf sich wirtschaftlich betätigen, wenn ein öffentlicher Zweck dies erfordert und die Betätigung nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zu seiner Leistungsfähigkeit steht. Dabei darf der Kreis sich nicht zur Übernahme von Verlusten in unbestimmter oder unangemessener Höhe verpflichten. Er muss vertraglich sicherstellen, dass er einen angemessenen Einfluss erhält, um die Geschäftspolitik und die Wirtschaftsführung des Unternehmens im Sinne des öffentlichen Zwecks gewährleisten zu können. 

Die Beteiligungsverwaltung umfasst die Begleitung von Unternehmensneugründungen und -umstrukturierungen, gesellschaftsvertraglichen Änderungen, laufendes Controlling, Auswertung von Finanz-/Wirtschaftsplänen, Jahresabschlüssen und Sitzungsunterlagen für die Mitglieder der Überwachungsorgane. 

Der Rhein-Sieg-Kreis ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen Beteiligungsbericht zu erstellen und dem Kreistag und der Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen. Im Beteiligungsbericht werden die einzelnen Beteiligungen sowie die Beteiligungsverhältnisse aufgeführt und erläutert.

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