Beschreibung
In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als asylberechtigte Person nach Artikel 16a Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juni 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention).
Wer das Recht auf Anerkennung in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.
Die Ausländerbehörde ist zuständig für alle im Rhein-Sieg-Kreis (mit Ausnahme des Stadtgebietes Troisdorf) lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Asylberechtigte und Asylberechtigten, sonstige politisch Verfolgte sowie Kontingentflüchtlinge. In diesem Bereich werden unter anderem folgende Aufgaben erledigt:
- Ausstellen und Verlängern von Aufenthaltsgestattungen nach dem Asylgesetz
- Bearbeitung von Anträgen auf Änderung einer Auflage bei Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthaltsgestattung bzw. einer Duldung
- Aufnahme von Anträgen auf Wohnsitznahme in anderen Städten und Gemeinden
- Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit/Ausbildung
- Erteilung und Verlängerung von Duldungen
- Rückkehrberatung
Die Zuständigkeit für die Asylantragstellung liegt bei der jeweiligen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die sich in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtung befindet. Die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung für den Rhein-Sieg-Kreis befindet sich in 44791 Bochum, Gersteinring 50a.
Details
Unterlagen
Sämtliche vorhandenen Urkunden, die Ihre Identität sowie Ihren Lebensweg belegen.
Rechtsgrundlagen
- Asylgesetz (AsylG)
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Frau Boldt | Abteilungsleiterin | 02241 132652 | heidi.boldtrhein-sieg-kreisde |
Frau Marenbach | Buchstaben +, AA – ALS | 02241 132679 | auslaenderbehoerderhein-sieg-kreisde |
Herr Neuhaus | Buchstaben ALT – DIL | 02241 133429 | auslaenderbehoerderhein-sieg-kreisde |
Herr Steimels | Buchstaben DIM - ISA | 02241 133106 | auslaenderbehoerderhein-sieg-kreisde |
Herr Bonin | Buchstaben ISB - MJE | 02241 133105 | auslaenderbehoerderhein-sieg-kreisde |
Herr Hildebrandt | Buchstaben MJF - RAY | 02241 132124 | auslaenderbehoerderhein-sieg-kreisde |
Frau Schebitz | Buchstaben RAZ - Z | 02241 133042 | auslaenderbehoerderhein-sieg-kreisde |
Frau Mahin Nejad | | 02241 133224 | auslaenderbehoerderhein-sieg-kreisde |
Herr Schäfer | | 02241 132624 | auslaenderbehoerderhein-sieg-kreisde |
Herr Voß | 02241 133059 | auslaenderbehoerderhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Rechts- und Ordnungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Rechts- und Ordnungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach Terminvereinbarung möglich (Termin-Hotline 02241 13-3400 oder per E-Mail asyl@rhein-sieg-kreis.de).
Telefonische Erreichbarkeit
Dienstag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch 13:45 Uhr – 15:45 Uhr