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Rechts- und Ordnungsamt

Asylverfahren

Beschreibung

In Deutschland haben politisch Verfolgte einen Anspruch auf Anerkennung als asylberechtigte Person nach Artikel 16a Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) oder als Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juni 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention).

Wer das Recht auf Anerkennung in Anspruch nehmen will, muss sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen.

Die Ausländerbehörde ist zuständig für alle im Rhein-Sieg-Kreis (mit Ausnahme des Stadtgebietes Troisdorf) lebenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Asylberechtigte und Asylberechtigten, sonstige politisch Verfolgte sowie Kontingentflüchtlinge. In diesem Bereich werden unter anderem folgende Aufgaben erledigt:

  • Ausstellen und Verlängern von Aufenthaltsgestattungen nach dem Asylgesetz
  • Bearbeitung von Anträgen auf Änderung einer Auflage bei Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthaltsgestattung bzw. einer Duldung
  • Aufnahme von Anträgen auf Wohnsitznahme in anderen Städten und Gemeinden
  • Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit/Ausbildung
  • Erteilung und Verlängerung von Duldungen
  • Rückkehrberatung

Die Zuständigkeit für die Asylantragstellung liegt bei der jeweiligen Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die sich in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtung befindet. Die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung für den Rhein-Sieg-Kreis befindet sich in 44791 Bochum, Gersteinring 50a.

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