Beschreibung
Ausländerinnen und Ausländern, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn der Aufenthalt im Bundesgebiet länger als drei Monate dauern soll.
Langfristig Aufenthaltsberechtigte sind Ausländerinnen und Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, der mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates versehen ist.
Ausgenommen sind Inhaberinnen und Inhaber eines von Großbritannien, Dänemark und Irland ausgestellten Aufenthaltstitels, da diese EU-Mitgliedsstaaten die entsprechende EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25. November 2003 nicht anwenden.
Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für einen deutschen Aufenthaltstitel, wie beispielsweise ein gesicherter Lebensunterhalt gelten uneingeschränkt.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis darf man in der Regel – nach Prüfung und Zusicherung der beteiligten Behörden (zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit) – eine Erwerbstätigkeit, ausüben.
Details
Unterlagen
Zur Vereinbarung eines Vorsprachtermines setzen Sie sich bitte mit meinem Service-Center in Verbindung. Dort werden Ihnen auch die benötigten Unterlagen genannt. Sie können sich diese auch über das Internet herunterladen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach Art des beantragten Aufenthaltstitels.
Rechtsgrundlagen
§ 38 a Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet(AufenthG).
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Links und Downloads
Links und Downloads
- Online-Terminvergabe bei der Ausländerbehörde
- Aufenthaltsgesetz
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erteilung - Deutsch/EnglischPDF-Datei300,17 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erteilung - Deutsch/FranzösischPDF-Datei314,34 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erteilung - Deutsch/PortugiesischPDF-Datei323,70 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erteilung - Deutsch/RussischPDF-Datei424,72 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erteilung - Deutsch/SerbokroatischPDF-Datei343,88 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erteilung - Deutsch/SpanischPDF-Datei298,95 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Erteilung - Deutsch/TürkischPDF-Datei412,18 kB
- Aufenthaltserlaubnis - Antrag auf Verlängerung / ÜbertragungPDF-Datei238,36 kB
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Rechts- und Ordnungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Rechts- und Ordnungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminabsprache.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Nachmittags nur nach Terminvereinbarung.