Beschreibung
Bei der Ausweisung handelt es sich um einen feststellende Entscheidung der Ausländerbehörde. Sie hat vornehmlich das Ziel, zur Abwehr von Gefahren im öffentlichen Interesse einen bis dahin legalen Aufenthalt einer Ausländerin oder eines Ausländers im Inland zu beenden. Die Ausweisung ist nicht mit der Abschiebung gleichzusetzen. Die Abschiebung – eine Anwendungsform von „unmittelbarem Zwang“ – kann aber Folge einer Ausweisung sein.
Details
Besonderheiten
Eine Ausweisung kann auch gegenüber Ausländerinnen und Ausländern verfügt werden, die aus anderen Gründen ausreisen müssen, zum Beispiel um einer Verfestigung des Aufenthaltes von Straftäterinnen und Straftätern entgegenzuwirken.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Frau Boldt | Abteilungsleiterin | 02241 132652 | heidi.boldtrhein-sieg-kreisde |
Herr Henseler | 02241 132651 | auslaenderbehoerderhein-sieg-kreisde |
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Rechts- und Ordnungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Rechts- und Ordnungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminabsprache.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr