Inhalt anspringen
Rechts- und Ordnungsamt

Ausweisung

Beschreibung

Bei der Ausweisung handelt es sich um einen feststellende Entscheidung der Ausländerbehörde. Sie hat vornehmlich das Ziel, zur Abwehr von Gefahren im öffentlichen Interesse einen bis dahin legalen Aufenthalt einer Ausländerin oder eines Ausländers im Inland zu beenden. Die Ausweisung ist nicht mit der Abschiebung gleichzusetzen. Die Abschiebung – eine Anwendungsform von „unmittelbarem Zwang“ – kann aber Folge einer Ausweisung sein.

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.