Beschreibung
Die Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ist zum 29. Januar 2013 abgeschafft worden. Die Ausländerbehörde stellt deshalb ab diesem Zeitpunkt keine Freizügigkeitsbescheinigung mehr aus. Das Aufenthaltsrecht wird künftig ausschließlich durch den Nationalpass beziehungsweise das Ausweisdokument und die Meldebescheinigung nachgewiesen. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können aber weiterhin nach einem fünfjährigen, ständig rechtmäßigen Aufenthalt eine Daueraufenthaltsbescheinigung erhalten.
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Anschrift und Erreichbarkeit
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
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