Beschreibung
Staatsangehörige eines Nicht-EU Landes können zum Zwecke der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland die Blaue Karte EU – auch EU Blue Card beantragen.
Eine Blaue Karte EU kann eine Staatsangehörige oder ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes beantragen, wenn dieser:
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen hat oder einen bereits unterschriebenen beziehungsweise bereits bestehenden Arbeitsvertrag und damit mindestens ein bestimmtes Bruttogehalt erreicht.
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Blaue Karte EU
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