Beschreibung
Staatsangehörige eines Nicht-EU Landes können zum Zwecke der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland die Blaue Karte EU – auch EU Blue Card beantragen.
Eine Blaue Karte EU kann eine Staatsangehörige oder ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes beantragen, wenn dieser:
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen hat oder einen bereits unterschriebenen beziehungsweise bereits bestehenden Arbeitsvertrag und damit mindestens ein bestimmtes Bruttogehalt erreicht.
Details
Unterlagen
Zur Vereinbarung eines Vorsprachtermines setzen Sie sich bitte mit meinem Service-Center in Verbindung. Dort werden Ihnen auch die benötigten Unterlagen genannt.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach Art des beantragten Aufenthaltstitels.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG).
Besonderheiten
Die Zuständigkeit liegt bei der deutschen Auslandsvertretung, das heißt bei der Botschaft oder dem Konsulat, im Aufenthaltsstaat der im Ausland lebenden Person. Wenn sich die antragstellende Person bereits in Deutschland aufhält, liegt ist die Ausländerbehörde zuständig.
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Organisationseinheiten
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Anschrift und Erreichbarkeit
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Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Rechts- und Ordnungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Rechts- und Ordnungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
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- Barrierefreier Zugang
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Montag bis Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
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Donnerstag 14:00 Uhr – 15:30 Uhr