Inhalt anspringen
Rechts- und Ordnungsamt

Blaue Karte EU

Beschreibung

Staatsangehörige eines Nicht-EU Landes können zum Zwecke der Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung in Deutschland die Blaue Karte EU – auch EU Blue Card beantragen.

Eine Blaue Karte EU kann eine Staatsangehörige oder ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes beantragen, wenn dieser:

  • einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss besitzt und
  • ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen hat oder einen bereits unterschriebenen beziehungsweise bereits bestehenden Arbeitsvertrag und damit mindestens ein bestimmtes Bruttogehalt erreicht.

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.