Beschreibung
Ausländische Bürgerinnen und Bürger in Deutschland benötigen einen elektronischen Aufenthaltstitel. Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige einer Unionsbürgerin und eines Unionsbürgers oder einer Staatsangehörigen und eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige einer Unionsbürgerin und eines Unionsbürgers oder einer Staatsangehörigen und eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizerinnen und Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Details
Unterlagen
Zur Vereinbarung eines Vorsprachtermines setzen Sie sich bitte mit meinem Service-Center in Verbindung. Dort werden Ihnen auch die benötigten Unterlagen genannt. Da auf dem Chip des eAT auch Fingerabdrücke gespeichert werden müssen, ist immer die persönliche Vorsprache bei Personen ab dem sechsten Lebensjahr erforderlich. Weiterhin muss das vorzulegende Foto biometrisch sein.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach Art des beantragten Aufenthaltstitels und entfallen bei Bezug von öffentlichen Leistungen.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen zur Erteilung des Aufenthaltstitels ergeben sich aus dem AufenthG.
Besonderheiten
Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin produziert und danach an die zuständige Ausländerbehörde versandt.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Rechts- und Ordnungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Rechts- und Ordnungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminabsprache.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr