Beschreibung
Im Rahmen der Entscheidung über den Aufenthaltstitel erteilt die Ausländerbehörde auch die Genehmigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Details
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG).
Die Ausländerbehörde beteiligt hierbei gegebenfalls die Bundesagentur für Arbeit oder die Industrie und Handelskammer (IHK).
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Zeiten
Zeiten
Die Ausländerbehörde des Rhein-Sieg-Kreises zieht im Rahmen der Brandschutzsanierung des Kreishauses um. Vom 27. März 2019 bis einschließlich 2. April 2019 ist die Ausländerbehörde daher geschlossen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde sind an diesen Tagen weder persönlich noch telefonisch erreichbar.
Ab 3. April 2019 ist die Ausländerbehörde wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Besucherinnen und Besuchern dann in der 2. Etage des Kreishauses zur Verfügung.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnummer 02241 / 13-0 an die Telefonzentrale der Kreisverwaltung.
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminabsprache.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 15:45 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 12.45 Uhr