Beschreibung
Im Rahmen der Entscheidung über den Aufenthaltstitel erteilt die Ausländerbehörde auch die Genehmigung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Details
Rechtsgrundlage
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG).
Bemerkung
Die Ausländerbehörde beteiligt hierbei gegebenfalls die Bundesagentur für Arbeit oder die Industrie und Handelskammer (IHK).
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
Erwerbstätigkeit
- Zeiten
Zeiten
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminabsprache.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:45 Uhr bis 15:45 Uhr
Dienstag 10:00 Uhr – 12:00 Uhr