Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz und dokumentiert ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Zunächst erhält die Ausländerin beziehungsweise der Ausländer ein befristetes Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis). Sofern die notwendigen zeitlichen und fachlichen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, kann dann die Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
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Niederlassungserlaubnis
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