Beschreibung
Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz und dokumentiert ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
Zunächst erhält die Ausländerin beziehungsweise der Ausländer ein befristetes Aufenthaltsrecht (Aufenthaltserlaubnis). Sofern die notwendigen zeitlichen und fachlichen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, kann dann die Niederlassungserlaubnis beantragt werden.
Details
Dokumente
Zur Vereinbarung eines Vorsprachtermines setzen Sie sich bitte mit dem Service-Center in Verbindung. Dort werden Ihnen auch die benötigten Unterlagen genannt.
Im Regelfall sind stets der Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts durch eigene sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowie der Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung erforderlich. Weiterhin muss die Antragstellerin oder der Antragsteller über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1)verfügen und durch ein Teilnahme-Zertifikat an einem entsprechenden Sprachkurs nachweisen.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach Art des beantragten Aufenthaltstitels und entfallen bei Bezug von öffentlichen Leistungen.
Rechtsgrundlage
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Bemerkung
Da es verschiedene Rechtsgrundlagen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gibt, richten sich die Erteilungsvoraussetzungen und damit auch die notwendigen Unterlagen nach der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
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Anschrift und Erreichbarkeit
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Zeiten
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminabsprache.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:45 Uhr bis 15:45 Uhr
Dienstag 10:00 Uhr – 12:00 Uhr