Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
Im Rahmen der Bearbeitung erfolgt eine Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit (Bonitätsprüfung) des Gastgebers/der Gastgeberin. Zur Glaubhaftmachung der finanziellen Leistungsfähigkeit ist ein monatliches Mindesteinkommen - abhängig von den Personen, für die der Gastgeber/die Gastgeberin unterhaltspflichtig ist und der Anzahl der beabsichtigten Gäste-erforderlich.
Erforderliches monatliches Mindesteinkommen des Gastgebers
zur Einladung von: 1 Gast: 2 Gäste: 3 Gäste: 4 Gäste: 5 Gäste:
als Einzelperson 1.540,00 € 1.830,00 € 2.110,00 € 2.400,00 € 2.680,00 €
mit Unterhaltspflichten
für 1 Person 2.130,00 € 2.530,00 € 2.930,00 € 3.330,00 € 3.730,00 €
für 2 Personen 2.490,00 € 2.990,00 € 3.490,00 € 3.900,00 € 4.100,00 €
für 3 Personen 2.920,00 € 3.590,00 € 3.965,00 € 4.165,00 € 4.365,00 €
für 4 Personen 3.510,00 € 3.975,00 € 4.175,00 € 4.375,00 € 4.575,00 €
für 5 Personen 3.935,00 € 4.135,00 € 4.335,00 € 4.535,00 € 4.735,00 €
Für jeden weiteren Gast in ein zusätzliches Einkommen in Höhe von 200,00 € erforderlich!
Der Nachweis kann erfolgen durch Vorlage
- die letzten 3 Gehalts-/Verdienstbescheinigungen
- des Rentenbescheides
- des Festsetzungsbescheides ALG I
oder
- bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit durch Vorlage einer Bescheinigung des Steuerberaters über das voraussichtliche monatliche Nettoeinkommen nach Abzug von Steuern und Abgaben (nicht möglich mit betriebswirtschaftlicher Auswertung).
Das Formular hierzu finden Sie weiter unten im Abschnitt Links und Downloads
Bei einem Fehlbetrag von bis zu 200,00 € beim monatlichen Mindesteinkommen des Gastgebers ist eine Einladung dennoch möglich durch den Nachweis von zusätzlichem Vermögen (zum Beispiel Sparbuch, Spar- oder Festgeldkonto) in Höhe von 6.000,00 € für jeden Gast.
Sofern der Gastgeber seinen Lebensunterhalt ausschließlich aus eigenem Vermögen bestreitet, kann die finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis eines Vermögens (zum Beispiel Sparbuch, Spar- oder Festgeldkonto) in Höhe des erforderlichen Jahreseinkommens eines Erwerbstätigen (o. g. erforderliches monatliches Mindesteinkommen des Gastgebers x 12) glaubhaft gemacht werden.
Erfolgt die Einladung durch eine juristische Person, entfällt die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Nur vollständig ausgefüllte Anträge können bearbeitet werden. Alle erforderlichen Unterlagen müssen in Original und Kopie vorgelegt werden.
Eine persönliche Vorsprache des Gastgebers/der Gastgeberin ist unbedingt erforderlich (keine Vertretungsmöglichkeit).