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Rechts- und Ordnungsamt

Verpflichtungserklärung und Verlängerung von Schengen-Visa

Beschreibung

Für die Einreise zu Besuchszwecken benötigen visumpflichtige ausländische Staatsangehörige in der Regel eine Verpflichtungserklärung einer Gastgeberin oder eines Gastgebers, die beziehungsweise der ihren beziehungsweise seinen ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Gastgeberin und Gastgeber kann jede natürliche oder juristische Person sein. Um zeitaufwändige Nachforschungen bei der deutschen Auslandsvertretung zu vermeiden, sollten Reisende sich rechtzeitig vor Reisebeginn mit der zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen und sich nach den jeweiligen örtlichen Besonderheiten erkundigen. Sofern die Gäste über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügen, ist eine Verpflichtungserklärung nicht erforderlich.

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