Inhalt anspringen
Rechts- und Ordnungsamt

Verpflichtungserklärung und Verlängerung von Schengen-Visa

Beschreibung

Werden Freunde oder Familienangehörige von außerhalb des Schengenraumes eingeladen, muss nachgewiesen werden, dass man für deren anfallende Kosten aufkommen kann. Gastgebende müssen ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und können natürliche oder juristische Personen sein. Sofern die Gäste über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügen, ist eine Verpflichtungserklärung nicht erforderlich.

Die erforderlichen Angaben zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung sind jetzt auch online möglich. Sie können das Formular für die Verpflichtungserklärung mit Hilfe von VisitVIS-Online bequem von zu Hause ausfüllen und sämtliche benötigte Unterlagen beifügen (hochladen). Es besteht die Möglichkeit, Anhänge wie Gehaltsnachweise, Passkopien, Mietverträge, und sonstige Dokumente der Verpflichtungserklärung hinzuzufügen. Durch das Onlineformular werden Sie – auf Deutsch oder Englisch - Schritt für Schritt zu den erforderlichen Angaben befragt. Die Daten werden dann verschlüsselt an die Ausländerbehörde versendet. 

Die Ausländerbehörde prüft die von Ihnen angegebenen Daten auf Richtigkeit und übernimmt sie auf die Verpflichtungserklärung.

Sind alle Daten und Unterlagen verschickt, benötigen Sie noch einen Termin, um bei Vorliegen aller Voraussetzungen das Originaldokument abzuholen. 

Sie können die Verpflichtungserklärung aber nach wie vor auch in der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung abgeben – bitte buchen Sie hierfür vorher unbedingt einen Termin.

Online-Services

Online Erklärung abgeben

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.