Beschreibung
Das Visum ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz und berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
Ein Visum wird erstmals von der Deutschen Auslandsvertretungen erteilt. Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist verpflichtet, im Visumsverfahren vollständige und wahre Angaben zu machen; dies gilt insbesondere für den Aufenthaltsgrund im Bundesgebiet.
In vielen Visaverfahren wird die zuständige Ausländerbehörde beteiligt und um Zustimmung zur Erteilung des beantragten Visums gebeten. Dafür wird der ausgefüllte Visumsantrag mit allen Unterlagen an die Ausländerbehörde übersandt. Die Ausländerbehörde prüft die Erteilungsvoraussetzungen vor Ort im Inland (zum Beispiel gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme), während die deutsche Auslandsvertretung die Voraussetzungen vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation im Ausland prüft (wie Echtheit der vorgelegten Urkunden, Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache).
Details
Unterlagen
Sind bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung zu erfragen.
Gebühren
Sind bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung zu erfragen.
Rechtsgrundlagen
Ergibt sich nach dem Aufenthaltszweck (Studium, Arbeitsaufnahme, Familienzusammenführung).
Besonderheiten
Entscheidende Behörde bei Visumsangelegenheiten (längerer Aufenthalt) ist die deutsche Auslandsvertretung, nicht (!) die Ausländerbehörde.
Verfahrensablauf
Das Visum ist daher stets bei der Deutschen Auslandsvertretung im Heimatland des Antragstellers persönlich zu beantragen. Es ist ein umfangreicher Antrag auszufüllen. Die notwendigen Unterlagen und Urkunden sind der Deutschen Auslandsvertretung zur Prüfung vorzulegen.
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Links und Downloads
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53721 Siegburg
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Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Rechts- und Ordnungsamt
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