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Rechts- und Ordnungsamt

Visaangelegenheiten (nicht Besuchsaufenthalt)

Beschreibung

Das Visum ist ein Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz und berechtigt zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. 

Ein Visum wird erstmals von der Deutschen Auslandsvertretungen erteilt. Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist verpflichtet, im Visumsverfahren vollständige und wahre Angaben zu machen; dies gilt insbesondere für den Aufenthaltsgrund im Bundesgebiet. 

In vielen Visaverfahren wird die zuständige Ausländerbehörde beteiligt und um Zustimmung zur Erteilung des beantragten Visums gebeten. Dafür wird der ausgefüllte Visumsantrag mit allen Unterlagen an die Ausländerbehörde übersandt. Die Ausländerbehörde prüft die Erteilungsvoraussetzungen vor Ort im Inland (zum Beispiel gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme), während die deutsche Auslandsvertretung die Voraussetzungen vor Ort unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation im Ausland prüft (wie Echtheit der vorgelegten Urkunden, Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache).

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