Beschreibung
Wer selbständig das Leben oder das Eigentum fremder Personen bewachen möchte, benötigt hierfür nach § 34a der Gewerbeordnung eine Erlaubnis, die auf Antrag erteilt wird.
Die Erlaubnis wird für eine beziehungsweise mehrere natürliche Personen oder für eine juristische Person, zum Beispiel eine GmbH, erteilt. Sie ist für das Gebiet der Bundesrepublik unbefristet gültig, so lange sie nicht widerrufen, zurückgenommen oder für ungültig erklärt wird. Der Antrag kann unmittelbar bei der Dienststelle oder schriftlich eingereicht werden.
Daneben darf das Bewachungsunternehmen nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, die zuvor von der zuständigen Behörde überprüft wurden.
Details
Unterlagen
Für die Beantragung der Bewachererlaubnis sind für jede Antragstellerin oder jeden Antragsteller (bei Einzelfirma beziehungsweise GbR) beziehungsweise für jede Geschäftsführerin oder jeden Geschäftsführer (bei einer GmbH) beizubringen:
- Gewerbezentralregisterauskunft (jeweils zu beantragen beim Einwohnermeldeamt beziehungsweise Ordnungsamt des Wohnortes)
- Auskunft in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt sowie beim Gemeindesteueramt) – bei einer bereits bestehenden GmbH zusätzlich noch eine Gewerbezentralregisterauskunft (zu beantragen beim Ordnungsamt des Betriebssitzes)
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts (www.vollstreckungsportal.de)
- Kopie des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags beziehungsweise bei bereits vorhandener Eintragung im Handelsregister einen Auszug aus diesem
- Kopie des Personalausweises oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Nachweis über die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung nach § 34a GewO im Original beziehungsweise beglaubigte Kopie oder anerkennungsfähige andere Nachweise
- Nachweis der Haftpflichtversicherung nach § 6 BewachV – Antragsformular (Antragsformulare sind online oder bei der Dienststelle erhältlich).
Für die Wächtermeldung sind folgende Unterlagen beizubringen:
- vollständig ausgefüllter Vordruck
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Meldebescheinigung
- Unterrichtungsnachweis oder gegebenenfalls Sachkundenachweis im Original oder in beglaubigter Kopie
Gebühren
Die Gebühren für die Erlaubniserteilung richten sich nach der Größe des Betriebes bei Antragstellung (zwischen 2.000,00 und 5.000,00 Euro). Hinzu kommen die Gebühren für die bei den Städten oder Gemeinden zu beantragenden Unterlagen und für die spätere Gewerbeanmeldung.
Für die Wächtermeldung betragen die Gebühren je nach Aufwand der Prüfung zwischen 60,00 und 150,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
- § 34a der Gewerbeordnung
- Bewachungsverordnung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung der Bewachererlaubnis beläuft sich auf circa vier Wochen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Werner Erdmann | Abteilungsleitung | 02241 132666 | werner.erdmannrhein-sieg-kreisde |
Claudia Bober | 02241 133306 | Bewacherrhein-sieg-kreisde | |
Johannes Kierdorf | 02241 133077 | Bewacherrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Rechts- und Ordnungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Rechts- und Ordnungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr