Beschreibung
Die Kreisverwaltung in Siegburg ist die Einbürgerungsbehörde für 18 Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis. Die Stadt Troisdorf hat als große kreisangehörige Stadt eine eigene Einbürgerungsbehörde.
Weil viele Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrages mehr als 12 Monate. Wir bitten Sie, sich nur dann zwischendurch bei uns zu melden, wenn sich während dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Lebensverhältnissen ergeben (beispielsweise Umzug in eine neue Wohnung, Wechsel des Arbeitsplatzes, Geburt eines Kindes oder Heirat). Bitte teilen Sie uns solche Veränderungen umgehend mit.
Unser Team der Einbürgerungsbehörde nimmt Ihren Anruf gerne von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr entgegen.
Details
Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind:
Rechtmäßiger, ununterbrochener Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- seit 8 Jahren
- seit 7 Jahren mit abgeschlossenem Integrationskurs
- seit 6 Jahren mit besonderen Integrationsleistungen, z.B. beim Nachweis von Sprachkenntnissen B2 oder höher
- seit 3 Jahren, wenn Sie seit mindestens 2 Jahren mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind
- Ehegatten und minderjährige Kinder können ebenfalls unter verkürzten Fristen miteingebürgert werden
Der rechtmäßige Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland beginnt mit der Ausstellung der ersten Aufenthaltserlaubnis. Daher ist es möglich, dass die rechtmäßige Aufenthaltszeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht identisch ist mit der tatsächlichen Aufenthaltszeit (beispielsweise wenn die erste Aufenthaltserlaubnis erst nach mehreren Monaten nach der Ersteinreise erteilt wird).
Achtung: Duldungen oder Zeiten ohne einen gültigen Aufenthaltstitel können nicht berücksichtigt werden.
Erforderlich für die Einbürgerung sind:
- eine Niederlassungserlaubnis oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis (NICHT ausreichend sind Aufenthaltserlaubnisse gem. §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes)
- die Staatsangehörigkeit eines Staates des Europäischen Union oder gleichgestellte Staatsangehörigkeit eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), also Island, Lichtenstein, Norwegen, oder der Schweiz (Freizügigkeit)
- die Blaue Karte EU für ausländische Akademikerinnen oder Akademiker
Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
- der Nachweis erfolgt in der Regel über Dokumente aus dem Heimatland
- erforderlich sind insbesondere Nationalpass oder Identitätskarte des Heimatstaates mit eindeutiger Personenzuordnung, es darf keine Zweifel an der Echtheit geben
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung setzt zunächst die entsprechenden Kenntnisse hierüber voraus
- hierzu stehen Informations- und Merkblätter - auch in leichter Sprache - zur Verfügung
- Sie legen das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung persönlich ab, in der Regel, wenn Sie Ihren Antrag in Ihrem örtlichen Bürgerservicebüro abgeben
Einkommensverhältnisse
- der Lebensunterhalt muss durch eigene Mittel sichergestellt sein
- kein Bezug von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) oder Sozialhilfe (SGB XII)
Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit
- entfällt bei einigen Herkunftsstaaten, insbesondere bei Staaten der Europäischen Union (außer Österreich), aber auch einzelnen Staaten wie beispielsweise Syrien, Afghanistan, Iran, Irak, Marokko, Tunesien, Thailand, Mexiko oder Brasilien
Straffreiheit
- keine Verurteilung zu Geldstrafen über 90 Tagessätzen oder Haftstrafen über drei Monate (auch zur Bewährung)
- auch geringere Strafen können ein Hindernis sein, wenn ein antisemitisches, rassistisches, fremdenfeindliches oder sonstiges menschenverachtendes Motiv festgestellt wurde
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Sprachniveau B 1 (Nachweis durch TELC-Zertifikat)
- mindestens ein deutscher Hauptschulabschluss
- erfolgreicher Abschluss einer deutschen Berufsausbildung
- vierjähriger Besuch einer deutschsprachigen Schule mit Erfolg (Versetzung in die nächst höhere Klasse)
- Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule
- bei Kindern: altersgerechte deutsche Sprachentwicklung
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis erfolgt in der Regel durch den Test „Leben in Deutschland“ beziehungsweise den Einbürgerungstest
- mindestens Hauptschulabschluss an einer allgemeinbildenden deutschen Schule
Dokumente
Für jede Person ab 16 Jahren muss ein eigener Antrag gestellt werden. Zusätzlich zum vollständig ausgefüllten Antrag mit Loyalitätserklärung und Gebührenbelehrung sind in der Regel nötig:
- Lichtbild
- Lebenslauf
- beglaubigte Kopie der zurzeit gültigen Ausweispapiere inklusive Aufenthaltserlaubnis
- gegebenenfalls Nachweis über besonderen Status (wie Flüchtling, Asylberechtigte beziehungsweise Asylberechtigter, heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer)
- Nachweise über Schul- und Berufsausbildung in Deutschland
- gegebenenfalls Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache durch Vorlage des Sprachzertifikates Deutsch B1
- gegebenenfalls Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland durch Vorlage einer Einbürgerungstestbescheinigung
- gegebenenfalls Vorlage der Bescheinigung über die Teilnahme an einem Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
- Nachweise zum Personenstand (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, beglaubigte Abschrift des Familienbuches / Eheregisters, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
- ausländische Personenstandsurkunden müssen durch eine beziehungsweise einen hier in Deutschland bei Gericht für die jeweilige Sprache zugelassene Übersetzerin oder zugelassenen Übersetzer beziehungsweise Dolmetscherin oder Dolmetscher in die deutsche Sprache übersetzt werden; je nach Herkunftsland benötigen ausländische Personenstandsurkunden einen Legalisationsvermerk der Deutschen Botschaft oder eine Beglaubigung
- Einkommensnachweise der antragstellenden Person und der Unterhaltspflichtigen (Gehaltsabrechnung, Einkommensteuerbescheid bei Veranlagten, Rentenbescheid, Bescheide über die Gewährung von Arbeitslosengeld, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Ausbildungsförderung)
- gegebenenfalls Nachweise zur Alterssicherung
- gegebenenfalls Nachweis über die Staatsangehörigkeit der Ehegattin oder des Ehegatten
Unter der Rubrik Links und Downloads steht Ihnen ein Selbsttest zur Prüfung der persönlichen Einbürgerungsvoraussetzungen zur Verfügung.
Sonstiges:
Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?
- Sie geben den vollständig ausgefüllten Antrag auf Einbürgerung mit sämtlichen zusätzlichen Unterlagen und Nachweisen (siehe erforderliche Unterlagen) in aller Regel beim Bürgerservice/Standesamt Ihrer Heimatstadt / Heimatgemeinde persönlich ab.
- Ihr Antrag auf Einbürgerung wird von uns umfassend geprüft, wir holen auch verschiedene Auskünfte von anderen Behörden ein (zum Beispiel Einwohnermeldeamt, Polizei, Bundeszentralregister, Verfassungsschutz). Wie lange diese Abfragen dauern, können wir als Einbürgerungsbehörde nicht beeinflussen. Nach Einsichtnahme in Ihre Ausländerakte prüft Ihre Sachbearbeiterin beziehungsweise Ihr Sachbearbeiter, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen.
- Wenn jetzt alle übrigen Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie bei notwendiger Aufgabe der Heimatstaatsangehörigkeit eine sogenannte „Einbürgerungszusicherung“. Damit können Sie den Verzicht oder die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit bei Ihrer zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Die Dauer eines solchen Verfahrens hängt von den jeweiligen Länderbestimmungen ab.
- Sobald Sie die Bestätigung über den Verzicht Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit erhalten haben, reichen Sie diese bitte (gegebenenfalls mit Übersetzung) mit aktuellen Einkommensnachweisen in der Einbürgerungsabteilung ein. Ihre Einbürgerungsakte wird dann schnellstmöglich aktualisiert.
- Nachdem nun alle Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen, wird die Einbürgerungsurkunde mit Ihren Personalien ausgestellt.
- Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch die Aushändigung der Einbürgerungsurkunde verliehen; danach haben Sie sofort die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Wir händigen diese Einbürgerungsurkunde entweder im Rahmen einer gemeinsamen Feierstunde oder nach individueller Terminvereinbarung mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin oder Ihrem zuständigen Sachbearbeiter aus.
- Die Einbürgerungsurkunde ist ein Unikat und belegt Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.
- Mit der Einbürgerungsurkunde können Sie nun die deutschen Personaldokumente (Personalausweis und Reisepass) beim Bürgerservice in Ihrem Wohnort beantragen, auch die sofortige Ausstellung vorläufiger Dokumente ist hierbei möglich. Hierfür benötigen Sie einen Termin.
Gebühren
- Einbürgerung pro erwachsener Person: 255 Euro
- Miteinbürgerung pro minderjährigem Kind ohne eigenes Einkommen: 51 Euro
- für Kinder, die einzeln eingebürgert werden sollen: 255 Euro
- auch für die Rücknahme oder Ablehnung des Antrages auf Einbürgerung werden Gebühren von bis zu 255 Euro fällig
Die rechtliche Grundlage für die Einbürgerung bildet das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit | Funktion | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|---|
Monika Efferoth-Klein | Buchstaben H, I | 02241 132663 | staatsangehoerigkeitrhein-sieg-kreisde | |
Werner Erdmann | Abteilungsleiter | 02241 132666 | werner.erdmannrhein-sieg-kreisde | |
Dirk Heinze | Buchstaben D, E, F, G, R, Y | 02241 133434 | staatsangehoerigkeitrhein-sieg-kreisde | |
Andreas Neußer | Buchstaben K, M, U | 02241 133029 | staatsangehoerigkeitrhein-sieg-kreisde | |
Melanie Schmandt | Buchstaben A, B, St | 02241 132293 | staatsangehoerigkeitrhein-sieg-kreisde | |
Sandra Schmidt | Buchstaben J, Q, S, V, W, X | 02241 133034 | staatsangehoerigkeitrhein-sieg-kreisde | |
Veronika Suprun | Buchtstaben C, L, N, O, P, Sch, T, Z | 02241 132685 | staatsangehoerigkeitrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
- Einbürgerung - Quick-Check (Öffnet in einem neuen Tab)
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (Öffnet in einem neuen Tab)
- Übersicht der Prüfstellen für den Einbürgerungstest in Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Publikation "Wege zur Einbürgerung" (Öffnet in einem neuen Tab)
- Antrag auf EinbürgerungPDF-Datei2,29 MB
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Einbürgerung
Rechts- und Ordnungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Rechts- und Ordnungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- Barrierefreier Zugang
- WC
Zeiten
Öffnungszeiten
Nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr