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Rechts- und Ordnungsamt

Einbürgerung

Beschreibung

Wichtige Information:
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Die Änderungen treten am 27.06.2024 in Kraft. Der Einbürgerungsbehörde sind derzeit keine Details zur Umsetzung des Gesetzes bekannt, auch Antragsvordrucke, die der neuen Rechtslage angepasst sind, stehen noch nicht zur Verfügung.

Im Rahmen der Beratungstätigkeit können daher keine Auskünfte zu den Details der zukünftig möglicherweise geltenden Einbürgerungsvoraussetzungen gegeben werden. Von Anfragen, die sich auf die angekündigte Gesetzesänderung beziehen, bitten wir daher abzusehen.

Einbürgerungen erfolgen weiterhin gemäß dem aktuell gültigen Staatsangehörigkeitsgesetz. Auch die folgenden Informationen beziehen sich auf die aktuell gültige Rechtslage.

Allgemeine Informationen:
Die Kreisverwaltung in Siegburg ist die Einbürgerungsbehörde für 18 Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis. Die Stadt Troisdorf hat als große kreisangehörige Stadt eine eigene Einbürgerungsbehörde. 

Weil viele Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Einbürgerungsantrages mehr als 12 Monate. Wir bitten Sie, sich nur dann zwischendurch bei uns zu melden, wenn sich während dieser Zeit Änderungen in Ihren persönlichen Lebensverhältnissen ergeben (beispielsweise Umzug in eine neue Wohnung, Wechsel des Arbeitsplatzes, Geburt eines Kindes oder Heirat). Bitte teilen Sie uns solche Veränderungen umgehend mit.

Unser Team der Einbürgerungsbehörde nimmt Ihren Anruf gerne von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr entgegen.

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