Beschreibung
Wer eine gewerbliche Messe oder Ausstellung durchführen will, bedarf der vorherigen Festsetzung (Genehmigung) der zuständigen Behörde. Hierfür ist im Kreisgebiet das Rechts- und Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Die Märkte im Sinne des Titel IV der Gewerbeordnung setzen die Kommunen selbst fest.
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Festsetzung von Messen und Ausstellungen
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