Beschreibung
Wer eine gewerbliche Messe oder Ausstellung durchführen will, bedarf der vorherigen Festsetzung (Genehmigung) der zuständigen Behörde. Hierfür ist im Kreisgebiet das Rechts- und Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Die Märkte im Sinne des Titel IV der Gewerbeordnung setzen die Kommunen selbst fest.
Details
Gebühren
Nach Einzelfall zwischen 50,00 und 750,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
§§ 64 und 65 der Gewerbeordnung.
Besonderheiten
Vorsprachen nach telefonischer Terminvereinbarung.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Werner Erdmann | Abteilungsleitung | 02241 132666 | werner.erdmannrhein-sieg-kreisde |
Astrid Bauer | 02241 132918 | gewerberhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
Rhein-Sieg-Kreis
Rechts- und Ordnungsamt
- Ort
- Kontakt
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Rechts- und Ordnungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Rechts- und Ordnungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Kontakt
Zeiten
Öffnungszeiten
Nur nach telefonischer Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr