Beschreibung
Wer im Rhein-Sieg-Kreis fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Dieser kann von den örtlichen Ordnungsbehörden jedoch nur ausgestellt werden, wenn zuvor die Fischerprüfung erfolgreich vor der Unteren Fischereibehörde abgelegt wurde.
Die Fischerprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil müssen Fragen aus einem Fragenkatalog beantwortet werden. Im praktischen Teil ist das Angelgerät waidgerecht zusammen zu stellen und es sind Fischarten anhand von Bildtafeln zu bestimmen.
Die Fischerprüfung findet zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst) statt.
Die nächste Fischerprüfung wird in der Zeit vom 12. bis 16. Mai 2025 im Kreishaus in Siegburg durchgeführt. Anträge auf Zulassung zur Prüfung werden ab Januar 2025 und bis spätestens 14. April 2025 entgegengenommen.
Die Prüfung ist grundsätzlich bei der Behörde abzulegen, in der der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Sollte beabsichtigt sein, die Prüfung bei einer anderen Behörde abzulegen, ist eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Der entsprechende Vordruck ist unter „Links und Downloads“ zu finden.
Im Fall des Verlustes eines bereits durch den Rhein-Sieg-Kreis erteilten Fischerprüfungszeugnisses kann die Ausstellung einer Zweitschrift beantragt werden.
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