Inhalt anspringen
Rechts- und Ordnungsamt

Gewerbeuntersagung und Wiedergestattung eines Gewerbes

Beschreibung

Gewerberechtlich unzuverlässigen Personen ist die selbständige Ausübung eines Gewerbes zu untersagen, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. Unzuverlässig in diesem Sinne sind Personen, die aufgrund ihres Verhaltens nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung bieten. Gründe für eine Gewerbeuntersagung können unter anderem die Verletzung von öffentlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten, der ausgeprägte Hang zur Nichtbeachtung der Rechtsordnung und die Begehung gewerbebezogener Straftaten sein. Eine Gewerbeuntersagung wegen Nichterfüllung privatrechtlicher Zahlungspflichten ist nur bei einer Vielzahl geschädigter Gläubiger zulässig. 

Gewerbeuntersagungsverfahren werden von Amts wegen oder auf Anregung Dritter durchgeführt. 

Demgegenüber ist die selbständige Gewerbeausübung nach einer erfolgten Gewerbeuntersagung wiederzugestatten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Unzuverlässigkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 GewO nicht mehr vorliegt. Insbesondere müssen die Voraussetzungen, die zu der Gewerbeuntersagung geführt haben, entfallen sein. Die Rückstände bei den öffentlich-rechtlichen Stellen, aufgrund derer die Gewerbeausübung untersagt wurde, müssen daher getilgt oder anderweitig entfallen sein. Andererseits dürfen keine neuen Gründe vorliegen, die für eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit sprechen.

Die Wiedergestattung wird nur auf Antrag gewährt. Dieser kann formlos unmittelbar beim Rhein-Sieg-Kreis oder über das Wirtschafts-Service-Portal des Landes NRW gestellt werden. Die vorzulegenden Unterlagen sind individuell abzuklären. Vorsprachen sind nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Die Stadt Troisdorf nimmt als große kreisangehörige Stadt diese Aufgabe für ihren Bezirk selbst wahr. Telefon: 02241 900-0.

Eine Antragstellung ist auch online möglich.

Online-Services

Online Antrag auf Wiedergestattung stellen

Wir verwenden auf rhein-sieg-kreis.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.