Beschreibung
Die Maklererlaubnis wird für eine oder mehrere natürliche Personen, wie eine Einzelfirma oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine juristische Person (eine GmbH) erteilt. Sie ist für das Gebiet der Bundesrepublik unbefristet gültig, so lange sie nicht widerrufen, zurückgenommen oder für ungültig erklärt wird. Der Antrag kann unmittelbar bei der Dienststelle oder über die zuständige Stadt/Gemeinde eingereicht werden.
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Maklererlaubnis
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