Beschreibung
Die Maklererlaubnis wird für eine oder mehrere natürliche Personen, wie eine Einzelfirma oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine juristische Person (eine GmbH) erteilt. Sie ist für das Gebiet der Bundesrepublik unbefristet gültig, so lange sie nicht widerrufen, zurückgenommen oder für ungültig erklärt wird. Der Antrag kann unmittelbar bei der Dienststelle oder über die zuständige Stadt/Gemeinde eingereicht werden.
Details
Unterlagen
Beizubringen sind für jede Antragstellerin/jeden Antragsteller (bei Einzelfirma oder GbR) oder für jeden Geschäftsführenden (bei einer GmbH):
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft (jeweils zu beantragen beim Einwohnermeldeamt oder Ordnungsamt des Wohnortes)
- Auskunft in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt)
- bei einer bereits bestehenden GmbH zusätzlich noch eine Gewerbezentralregisterauskunft (zu beantragen beim Ordnungsamt des Betriebssitzes)
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts
- Kopie des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags bzw. bei bereits vorhandener Eintragung im Handelsregister einen Auszug aus diesem
- Antragsformular (Antragsformulare sind online, bei der Dienststelle und bei den kreisangehörigen Städten/Gemeinden erhältlich)
- Im Falle der Beantragung einer Erlaubnis für die Wohnimmobilienverwaltung zusätzlich ein Nachweis der Haftpflichtversicherung im Sinne des § 15b MaBV.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Umfang der beantragten Tätigkeiten (zwischen 250,00 bis 2.500,00 Euro). Hinzu kommen die Gebühren für die bei den Städten/Gemeinden zu beantragenden Unterlagen und für die spätere Gewerbeanmeldung.
Rechtsgrundlagen
§ 34 c Gewerbeordnung (GewO)
Besonderheiten
Die Bearbeitungsdauer beläuft sich auf cirka vier Wochen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Werner Erdmann | Abteilungsleitung | 02241 132666 | werner.erdmannrhein-sieg-kreisde |
Mona Özyurt | 02241 133110 | gewerberhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Rechts- und Ordnungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Rechts- und Ordnungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
- WC
- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr