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Rechts- und Ordnungsamt

Prostituiertenschutzgesetz

Beschreibung

Das Prostituiertenschutzgesetz regelt eine Anmeldepflicht sowie die verpflichtende Gesundheitsberatung für alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätige. Bei der ersten Anmeldung ist nachzuweisen, dass zuvor eine gesundheitliche Beratung in Anspruch genommen worden ist.

Außerdem sieht das Prostituiertenschutzgesetz eine Erlaubnispflicht für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und eine Zuverlässigkeitsprüfung der Betreiberin oder des Betreibers vor.

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