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Rechts- und Ordnungsamt

Schwarzarbeit

Beschreibung

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird mit dem Begriff „Schwarzarbeit“ jegliche illegale Betätigung umschrieben, insbesondere aber das Nichtabführen von Steuern oder Sozialversicherungsabgaben bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder das entgeltliche Arbeiten trotz Bezuges von Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.

Neben diesen Erscheinungsformen erfasst das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) aber auch die Schwarzarbeit im „handwerksrechtlichen“ Sinne, also die Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen die Bestimmungen des Handwerksrechts. Hier ist der Rhein-Sieg-Kreis für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Kreisgebiet mit Ausnahme der großen kreisangehörigen Stadt Troisdorf zuständig.

Zur Verfolgung von entsprechenden Ordnungswidrigkeiten ist der Rhein-Sieg-Kreis insbesondere auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Hilfreich für die Bearbeitung von Hinweisen sind insbesondere folgende Angaben:

  1. genauer Sachverhalt: Welche Arbeiten werden wo, wann und von wem durchgeführt?
  2. Worauf begründet sich der Verdacht?
  3. Anzahl und gegebenenfalls Nationalität der Personen.
  4. Befinden sich Kraftfahrzeuge vor Ort und sind deren Kennzeichen bekannt?

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