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Rechts- und Ordnungsamt

Sprengstoffwesen

Beschreibung

Für den Erwerb und den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen bedarf es grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis. Im Erlaubnisverfahren für den privaten Umgang wird die Zuverlässigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers überprüft.

Das Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreis ist zuständig für den nicht gewerblichen Bereich (wie Jäger, Sportschützen). Die Erlaubnis wird in der Regel für fünf Jahre erteilt.

Außerdem stellt das Kreisordnungsamt Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus für die Zulassung und Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang für den Umgang mit Sprengstoff. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient dem Antragsteller zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung.

Die erteilte Sprengstofferlaubnis beinhaltet auch das Recht, Treibladungspulver in einer bestimmten Menge zu lagern.

Wer gewerblich Sprengstoff erwerben oder damit umgehen möchte, bedarf einer Erlaubnis der Bezirksregierung Köln.

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