Beschreibung
Für den Erwerb und den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen bedarf es grundsätzlich einer behördlichen Erlaubnis. Im Erlaubnisverfahren für den privaten Umgang wird die Zuverlässigkeit der Antragstellerin/des Antragstellers überprüft.
Das Ordnungsamt des Rhein-Sieg-Kreis ist zuständig für den nicht gewerblichen Bereich (wie Jäger, Sportschützen). Die Erlaubnis wird in der Regel für fünf Jahre erteilt.
Außerdem stellt das Kreisordnungsamt Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus für die Zulassung und Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang für den Umgang mit Sprengstoff. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung dient dem Antragsteller zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung.
Die erteilte Sprengstofferlaubnis beinhaltet auch das Recht, Treibladungspulver in einer bestimmten Menge zu lagern.
Wer gewerblich Sprengstoff erwerben oder damit umgehen möchte, bedarf einer Erlaubnis der Bezirksregierung Köln.
Details
Unterlagen
Da die körperliche Eignung der Antragstellerin/des Antragstellers zu prüfen ist, ist ein persönliches Erscheinen bei der Antragsabgabe oder bei der Abholung der Erlaubnis zwingend notwendig.
Gebühren
Die jeweiligen Verwaltungsgebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und sind bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen/Sachbearbeitern zu erfragen.
Rechtsgrundlagen
- § 27 Sprengstoffgesetz(SprengG)
- § 34 Abs. 2 1. Sprengstoffverordnung(SprengV)
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Werner Erdmann | Abteilungsleitung | 02241 132666 | werner.erdmannrhein-sieg-kreisde |
Mona Özyurt | 02241 133110 | gewerberhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
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- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Rechts- und Ordnungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Rechts- und Ordnungsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Erreichbarkeit
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- Barrierefreier Zugang
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
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