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Rechts- und Ordnungsamt

Staatsangehörigkeitsausweis

Beschreibung

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird überwiegend durch Abstammung erworben. Für die Feststellung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit sind die Staatsangehörigkeit, die Aufenthaltszeiten sowie die Aufenthaltsorte der Vorfahren in der Regel zurück bis zum 1. Januar 1950 nachzuweisen beziehungsweise zu ermitteln. 

Zum verbindlichen Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit stellt die Kreisordnungsbehörde auf Antrag einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. 

Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist eine Staatsangehörigkeitsurkunde im Format DIN A 4 (Farbe: gelb), die den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Deutscher Reisepass und Personalausweis sind lediglich Indizien, die darauf hindeuten, dass die Inhaberin / der Inhaber des Pass-/ Ausweisdokumentes die deutsche Staatsangehörigkeit vermutlich besitzt. 

Ein Staatsangehörigkeitsausweis kann bei den örtlichen Stadt- und Gemeindeverwaltungen (dort meist bei den Bürgerservicebüros oder bei den Ordnungsämtern) oder direkt im  Kreisordnungsamt beantragt werden. Für die im Rhein-Sieg-Kreis wohnhaften Einwohnerinnen und Einwohner (mit Ausnahme der Einwohnerinnen und Einwohner der Großen kreisangehörigen Stadt Troisdorf) stellt das Kreisordnungsamt als Staatsangehörigkeitsbehörde die Staatsangehörigkeitsausweise mit einer unbefristeten Gültigkeitsdauer aus. Für im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige nimmt die jeweilige deutsche Auslandsvertretung den Antrag entgegen und leitet diesen an das für die Bearbeitung zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln weiter. 

Was wird bei der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit geprüft?

Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit dem 01. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Ergeben sich zum Beispiel durch Geburt oder Aufenthalt im Ausland einschließlich der Gebiete , deren staatsrechtliche Zugehörigkeit sich geändert hat sowie bei ausländischer Staatsangehörigkeit von Eltern oder Geschwister im Einzelfall Zweifel, so sind die staatsangehörigkeitsrelevanten Daten und Lebensumstände des Antragstellers / seiner Vorfahren gegebenenfalls bis in die Zeit vor dem ersten Weltkrieg zu prüfen.

 

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