Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen für Personenkraftwagen mit Anhänger, sowie für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger, 100 km/h (anstatt 80 km/h).
Einige dieser Voraussetzungen sind zum Beispiel:
- das Zugfahrzeug ist mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV) oder Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet
- die Reifen des Anhängers sind zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und für mindestens 120 km/h zugelassen (= Geschwindigkeitskategorie L)