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Straßenverkehrsamt

100 km/h Plakette

Beschreibung

Unter bestimmten Voraussetzungen beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen für Personenkraftwagen mit Anhänger, sowie für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger, 100 km/h (anstatt 80 km/h).

Einige dieser Voraussetzungen sind zum Beispiel: 

  • das Zugfahrzeug ist mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV) oder Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet
  • die Reifen des Anhängers sind zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und für mindestens 120 km/h zugelassen (= Geschwindigkeitskategorie L)

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