Beschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen beträgt die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen für Personenkraftwagen mit Anhänger, sowie für andere mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger, 100 km/h (anstatt 80 km/h).
Einige dieser Voraussetzungen sind zum Beispiel:
- das Zugfahrzeug ist mit einem automatischen Blockierverhinderer (ABV) oder Antiblockiersystem (ABS) ausgestattet
- die Reifen des Anhängers sind zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt jünger als sechs Jahre und für mindestens 120 km/h zugelassen (= Geschwindigkeitskategorie L)
Details
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil ll (Fahrzeugbrief) beziehungsweise die Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers
- Zulassungsbescheinigung Teil l (Fahrzeugschein)
- Herstellerbestätigung oder Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieurs, dass alle Kriterien eingehalten werden.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Norbert Bellinghausen | linksrheinisch Abteilungsleitung | 02225 94090 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Harry Heidemann | rechtsrheinisch Abteilungsleitung | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Zentrale Servicerufnummer | 02241 133939 | strassenverkehrsamtrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
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Freitag 07:30 Uhr – 12:00 Uhr