Beschreibung
In Deutschland wird seit der EU-weiten Angleichung der Führerscheinklassen nur noch ein Führerschein in Scheckkartenformat ausgehändigt. Der EU-Kartenführerschein wird im EU-Ausland anerkannt.
Es besteht eine Umtauschpflicht für alle unbefristet ausgestellten Führerscheine.
In manchen Fällen ist der Umtausch vorher erforderlich, zum Beispiel wenn Sie eine Fahrerkarte, einen Personenbeförderungsschein oder einen Internationalen Führerschein beantragen beziehungsweise wenn aufgrund des Erreichens der Altersgrenze bestimmte Kraftfahrzeuge nicht mehr geführt werden dürfen.
Wenn der bisherige Führerschein unleserlich ist oder Abweichungen in den Personendaten nicht aus dem Personalausweis oder Pass nachvollziehbar sind, bietet sich der Umtausch ebenfalls an.
Vor Fahrten ins Ausland, auch in EU-Länder, wird empfohlen, den bisherigen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umzutauschen.
Die neuen EU-Kartenführerscheine werden befristet auf 15 Jahren ausgestellt.
Details
Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bisheriger Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- sofern Ihr bisheriger Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt worden ist, eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde
Die frühere Klasse 2 wird bei der Umstellung, abhängig vom Lebensalter, maximal auf fünf Jahre befristet. Soll Ihre Fahrerlaubnis nicht nur umgetauscht, sondern gleichzeitig auch um fünf Jahre verlängert werden, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein
- Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 der FeV, diese darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein
Gebühren
- 32,00 Euro für den Umtausch der Fahrerlaubnis (inklusive vorläufiger Führerschein)
- 47,30 Euro für den Umtausch und die gleichzeitige Verlängerung (inklusive vorläufiger Führerschein)
Besonderheiten
Den Umtauschantrag müssen Sie persönlich beim Bürger- oder Einwohnermeldeamt abgeben. Ausnahme: Wenn Sie Inhaberin beziehungsweise Inhaber einer alten Klasse 2 sind und Ihr 50. Lebensjahr vollendet haben oder Inhaberin beziehungsweise Inhaber einer alten Klasse 3 sind und die Erteilung der Klasse CE beschränkt auf 79 beantragen, müssen Sie den Umtauschantrag in jedem Fall bei der Führerscheinstelle des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg oder Meckenheim stellen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Susanne Rochanmonir | linksrheinisch Buchstaben A – G, U, V, X, Y und Z | 02225 94095018 | susanne.rochanmonirrhein-sieg-kreisde |
Angelika Jonen | linksrheinisch Buchstaben H – N | 02225 94095019 | angelika.jonenrhein-sieg-kreisde |
Maria-Magdalena Heinen | linksrheinisch Buchstaben O – T und W | 02225 94095020 | maria-magdalena.heinenrhein-sieg-kreisde |
Nicole Hahmann | rechtsrheinisch Buchstaben A – D und J | 02241 132059 | nicole.hahmannrhein-sieg-kreisde |
Jelena Zopp | rechtsrheinisch Buchstaben K, R, T und Z | 02241 133253 | jelena.zopprhein-sieg-kreisde |
Marion Klein-Schmalenbach | rechtsrheinisch Buchstaben L – Q und V | 02241 132054 | marion.klein-schmalenbachrhein-sieg-kreisde |
Amina Pol | rechtsrheinisch Buchstaben S, V, W, X und Y | 02241 132077 | amina.polrhein-sieg-kreisde |
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Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
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