Beschreibung
Bei Arbeiten an neuen oder bestehenden Gebäuden, für die der Aufbau eines Gerüstes im öffentlichen Raum oder im Bereich eines Gehweges notwendig ist, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die erhalten Sie bei der zuständigen Kommune.
Eine verkehrsrechtliche Anordnung erhalten Sie über das zuständige Straßenverkehrsamt. Zuständig für diese Anordnung auf dem Gebiet der kreisangehörigen Städte ist die jeweilige Straßenverkehrsbehörde. Bei kreisangehörigen Gemeinden wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises(Sachgebiet Verkehrssteuerung/Verkehrslenkung).
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Aufbau eines Gerüsts
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