Beschreibung
Bei Arbeiten an neuen oder bestehenden Gebäuden, für die der Aufbau eines Gerüstes im öffentlichen Raum oder im Bereich eines Gehweges notwendig ist,
benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis. Die erhalten Sie bei der zuständigen Kommune.
Eine verkehrsrechtliche Anordnung erhalten Sie über das zuständige Straßenverkehrsamt. Zuständig für diese Anordnung auf dem Gebiet der kreisangehörigen Städte ist die jeweilige Straßenverkehrsbehörde. Bei kreisangehörigen Gemeinden wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises(Sachgebiet Verkehrssteuerung/Verkehrslenkung).
Details
Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antrag zur Durchführung von Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum gemäß § 45 Abs. 6 StVO.
Beizufügen sind entweder ein Regelplan nach RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) oder ein an die Örtlichkeit angepasster Verkehrszeichenplan.
Gebühren
10,20 Euro bis 767,00 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO).
Besonderheiten
Antragstellungen mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Christoph Paßgang | Abteilungsleitung | 02241 132002 | christoph.passgangrhein-sieg-kreisde |
Manuel Jansen | 02241 133544 | Baustellenrhein-sieg-kreisde | |
Malte Mestmacher | 02241 133234 | Baustellenrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin (Technopark Kammgebäude)
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
und
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
und
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr