Beschreibung
Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen möchten mit einem Fahrzeug eine überbreite, -lange bzw. -hohe Ladung befördern?
Nach den gesetzlichen Bestimmungen dürfen Fahrzeug und Ladung zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nach vorn nicht über das Fahrzeug, bei Zügen nicht über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Bei über 2,5 m Höhe darf der Ladungsüberstand 50 cm betragen. Nach hinten darf die Ladung bei einer Wegstrecke bis 100 km Entfernung maximal 3 m hinausragen. Bei weiteren Wegstrecken darf dies nur bis zu 1,5 m der Fall sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es besonders kenntlich zu machen. Sollte die Ladung die oben angeführten Abmessungen überschreiten, kann die Straßenverkehrsbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk Ihre Fahrt beginnt oder die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Wohn- oder Betriebssitz haben.
Sollte dies eine kreisangehörige Stadt sein, ist Ihr Antrag an diese zu richten. In allen übrigen Fällen ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Details
Unterlagen
- ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Fahrzeugschein/Allgemeine Betriebserlaubnis
Gebühren
Die Gebühren liegen zwischen 80,00 Euro und 750,00 Euro.
Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung von Anträgen, die mit weniger als einer Woche Vorlauf gestellt werden, ein Zuschlag in Höhe von 20,00 Euro erhoben wird.
Bitte beachten Sie, dass die von den kreisangehörigen Städten zu erhebende Gebühr abweichen kann.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO) nebst Verwaltungsvorschriften und Erlassen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Christoph Paßgang | Abteilungsleitung | 02241 132002 | christoph.passgangrhein-sieg-kreisde |
Olivia Jaschuk | 02241 132827 | service3612rhein-sieg-kreisde | |
Benedikt Porsche | 02241 132025 | service3612rhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin (Technopark Kammgebäude)
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
und
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
und
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr