Beschreibung
Wem aus gesundheitlichen Gründen oder wegen seiner Körpergröße von weniger als 150 cm (Bescheinigung oder Personalausweis notwendig) das Anlegen eines Sicherheitsgurtes zurzeit oder auf Dauer nicht möglich ist, kann von der Pflicht, einen Sicherheitsgurt anzulegen, befreit werden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einer der dem Rhein-Sieg-Kreis angehörenden Städte haben, ist Ihr Antrag an diese Stadt zu richten und wird von dort aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht in eigener Zuständigkeit geprüft. Für Antragstellerinnen und Antragsteller mit Wohnsitz in einer der kreisangehörigen Gemeinden ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
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