Beschreibung
Wem aus gesundheitlichen Gründen oder wegen seiner Körpergröße von weniger als 150 cm (Bescheinigung oder Personalausweis notwendig) das Anlegen eines Sicherheitsgurtes zurzeit oder auf Dauer nicht möglich ist, kann von der Pflicht, einen Sicherheitsgurt anzulegen, befreit werden.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einer der dem Rhein-Sieg-Kreis angehörenden Städte haben, ist Ihr Antrag an diese Stadt zu richten und wird von dort aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht in eigener Zuständigkeit geprüft. Für Antragstellerinnen und Antragsteller mit Wohnsitz in einer der kreisangehörigen Gemeinden ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
Details
Unterlagen
- Antragsformular mit ärztlicher Bescheinigung, wenn gesundheitliche Gründe die Ausnahmegenehmigung erfordern
- Antragsformular mit einer Kopie des Personalausweises bei erwachsenen Personen mit einer Körpergröße unter 150 cm
- Kopie des Schwerbehindertenausweises, falls vorhanden
Gebühren
Für eine bis zu einem Jahr befristete Ausnahmegenehmigung ist eine Gebühr in Höhe von 70,00 Euro, für eine unbefristete Ausnahmegenehmigung ist eine Gebühr in Höhe von 140,00 Euro zu erheben.
Sofern ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt wurde, kann die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gebührenfrei erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung(StVO)nebst Verwaltungsvorschriften und Erlassen.
Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass bei den kreisangehörigen Städten möglicherweise andere Anforderungen für die Antragstellung gelten und die Höhe der zu erhebenden Gebühr abweichen kann.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Christoph Paßgang | Abteilungsleitung | 02241 132002 | christoph.passgangrhein-sieg-kreisde |
Joanna Weber | 02241 132491 | service3612rhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin (Technopark Kammgebäude)
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
und
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
und
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr