Beschreibung
Benötigen Sie einen Container zur Entsorgung von Bauschutt, für Entrümpelungen oder größere Mengen von Grünschnitt?
Ausnahmegenehmigungen zum Aufstellen eines Containers im öffentlichen Verkehrsraum können bei Nachweis einer besonderen Dringlichkeit erteilt werden, allerdings nur dann, wenn die Sicherheit des Verkehrs hierdurch nicht gefährdet wird.
Die Städte im Rhein-Sieg-Kreis prüfen, soweit nur ihr Stadtgebiet betroffen ist, solche Anträge aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht in eigener Zuständigkeit. In allen anderen Fällen ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises zuständig.
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Ausnahmegenehmigung zum Aufstellen eines Containers
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