Beschreibung
Bei An- und Ablieferungen größeren Umfangs (wie Möbel) oder bei bevorstehenden Umzügen gibt es die Möglichkeit, eine Haltverbotszone zu beantragen.
Neben einer Sondernutzungserlaubnis (Abstellen eines Fahrzeugs) bei der örtlich zuständigen Gemeinde ist auch eine verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen.
Für verkehrsrechtliche Anordnung auf dem Gebiet der kreisangehörigen Städte sind die örtlichen Straßenverkehrsbehörden zuständig.
Für Anordnungen auf dem Gebiet der kreisangehörigen Gemeinden wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises, Sachgebiet Verkehrsteuerung/Verkehrslenkung.
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Anschrift und Erreichbarkeit
Einrichtung einer temporären Halteverbotszone / Halteverbot
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