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Straßenverkehrsamt

Einrichtung von Messstellen zur Geschwindigkeitsüberwachung

Beschreibung

Haben Sie das Gefühl, dass in Ihrer Straße oft zu schnell gefahren wird? Wenn Sie in dem Zusammenhang die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überwachen lassen möchten, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die / den in Ihrer Kommune zuständige Mitarbeiterin oder Mitarbeiter.

Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung dienen der Verkehrssicherheit, insbesondere der Verhütung von Verkehrsunfällen mit schweren Folgen. Ziel ist die Reduzierung des allgemeinen Geschwindigkeitsniveaus als wirksamster Schutz gerade der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern vor schweren Unfallfolgen. Um dies zu erreichen, wird bei überhöhter Geschwindigkeit ein Bußgeld verhängt. Überhöhte Geschwindigkeit ist die Hauptursache für schwere Unfälle.

Geschwindigkeitskontrollen dürfen von den Kreisordnungsbehörden jedoch nicht beliebig, sondern dem Zweck entsprechend nur an sogenannten Gefahrenstellen durchgeführt werden. Neben Unfallhäufungsstellen sind Gefahrenstellen damit auch solche, an denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Dies sind meist Stellen, an denen oft sogenannte „schwache Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer“ unterwegs sind(Fußgänger und Fahrradfahrer sowie besonders schutzwürdige Personen wie Kinder, hilfsbedürftige und ältere Menschen). Aber auch an und in Baustellen wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung häufig missachtet.

Ob es sich um eine Gefahrenstelle im Sinne des Gesetzgebers handelt und folglich eine mobile oder stationäre Messstelle eingerichtet werden kann/muss, wird durch das Straßenverkehrsamt nach Einzelfallprüfung entschieden.

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