Beschreibung
Der Landrat übernimmt in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten auf den Gebieten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden die Funktion der unteren staatlichen Aufsichtsbehörde.
Bei fachlichen Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit von Anordnungen von Verkehrszeichen und -einrichtungen überprüft das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises daher die durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister der jeweiligen Stadt getroffene Entscheidung.
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Anschrift und Erreichbarkeit
Fachaufsicht in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
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