Beschreibung
Die Verwaltungsbehörde kann das Führen eines Fahrtenbuchs anordnen. Das geschieht dann, wenn nach einem Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften nicht festgestellt werden kann, wer das betreffende Fahrzeug gefahren hat. Das Fahrtenbuch muss dann die Fahrzeughalterin beziehungsweise der Fahrzeughalter führen.
Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass künftig die Feststellung einer Fahrerin oder eines Fahrers ihrer beziehungsweise seiner Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist.
So führen Sie das Fahrtenbuch:
- Name, Vorname und Anschrift der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers,
- das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs sowie
- Datum und Uhrzeit Fahrtbeginn
- Datum und Uhrzeit Fahrtende
- Unterschrift
Details
Gebühren
Der Erlass einer Fahrtenbuchauflage ist gebührenpflichtig. Die zu entrichtende Gebühr beträgt 150,00 Euro zuzüglich der Kosten für die Zustellung, die als Auslagen erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
§ 31a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Christoph Paßgang | Abteilungsleitung | 02241 132002 | christoph.passgangrhein-sieg-kreisde |
Joanna Weber | 02241 132491 | service3612rhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
- Ort
- Zeiten
Ort
Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin (Technopark Kammgebäude)
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
Zeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
und
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
und
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr