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Straßenverkehrsamt

Fahrtenbuchauflage

Beschreibung

Die Verwaltungsbehörde kann das Führen eines Fahrtenbuchs anordnen. Das geschieht dann, wenn nach einem Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften nicht festgestellt werden kann, wer das betreffende Fahrzeug gefahren hat. Das Fahrtenbuch muss dann die Fahrzeughalterin beziehungsweise der Fahrzeughalter führen.

Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass künftig die Feststellung einer Fahrerin oder eines Fahrers ihrer beziehungsweise seiner Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist.

So führen Sie das Fahrtenbuch:

  • Name, Vorname und Anschrift der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers,
  • das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs sowie
  • Datum und Uhrzeit Fahrtbeginn
  • Datum und Uhrzeit Fahrtende
  • Unterschrift

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