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Straßenverkehrsamt

Gefahrguttransporte auf Straßen

Beschreibung

Wenn Sie Gefahrguttransporte mit bestimmten Gütern (siehe § 35 b Gefahrgut-Verordnung) auf Straßen außerhalb der Autobahnen durchführen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung des Straßenverkehrsamtes.

Falls ein Transport außerhalb der Autobahnen zwingend notwendig ist, wird dieser für eine einzelne Fahrt oder bei vergleichbaren Sachverhalten für eine begrenzte oder unbegrenzte Zahl von Fahrten innerhalb eines bestimmten Zeitraums von höchstens drei Jahren festgesetzt; dies kann auch durch eine Allgemeinverfügung erfolgen.

Von der Möglichkeit des Erlasses einer Allgemeinverfügung hat der Rhein-Sieg-Kreis Gebrauch gemacht. Die Allgemeinverfügung legt fest, auf welchen Straßen und Wegen im Rhein-Sieg-Kreis Gefahrgüter transportiert werden dürfen. Diese Verfügung kann gebührenfrei beim Straßenverkehrsamt angefordert oder im Bereich „Links“ heruntergeladen werden.

Sollte über diese Allgemeinverfügung hinaus ein zusätzlicher Fahrweg notwendig sein, wird dieser auf Antrag als Einzelfahrweg geprüft und genehmigt.

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