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Straßenverkehrsamt

Gewerbliche Personenbeförderung mit Taxen und Mietwagen

Beschreibung

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung mit Taxen und/oder Mietwagen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und ist genehmigungspflichtig. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden. 

Eine Genehmigung kann für die Dauer von bis zu fünf Jahren erteilt werden, wenn

  • die Unternehmerin oder der Unternehmer und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person zuverlässig sind,
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist,
  • die Unternehmerin/der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
  • das Unternehmen seinen Betriebssitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland hat.

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