Beschreibung
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung mit Taxen und/oder Mietwagen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz und ist genehmigungspflichtig. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.
Eine Genehmigung kann für die Dauer von bis zu fünf Jahren erteilt werden, wenn
- die Unternehmerin oder der Unternehmer und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person zuverlässig sind,
- die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens gewährleistet ist,
- die Unternehmerin/der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
- das Unternehmen seinen Betriebssitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland hat.
Details
Unterlagen
- Formantrag
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Bescheinigungen des für den Unternehmenssitz zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit des Unternehmens
- Bescheinigung des Stadt-/Gemeindesteueramtes des Betriebssitzes über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen und Steuern gegenüber der Stadt oder Gemeinde
- Bescheinigung der Krankenkasse des Unternehmers für seine Person und die Beschäftigten des Unternehmens
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft über die Anmeldung des Unternehmens und die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge
- Führungszeugnis für den Antragsteller sowie für alle Geschäftsführer einer juristischen Person
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Antragsteller sowie für alle Geschäftsführer (juristische Person) und für selbige juristische Personen Nachweis des Betriebssitzes (wie Mietvertrag, Grundbuchauszug)
- Sofern es sich bei dem antragstellenden Unternehmen um eine Kapital- oder Personengesellschaft (GmbH, KG, OHG, usw.) handelt, sind zusätzlich der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister sowie der Gesellschaftervertrag einzureichen.
Gebühren
Für die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung des Verkehrs mit Taxen wird im Regelfall eine Gebühr in Höhe von 187,50 Euro für das erste Fahrzeug und in Höhe von 50,00 Euro für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren erhoben. Der Regelfall liegt vor, wenn der Antrag vollständig und mit plausiblen Bescheinigungen versehen eingereicht wird und auch unter Einbeziehung der sonstigen, behördlicherseits recherchierten Fakten eine positive Bescheidung des Antrags unmittelbar erfolgen kann. In vom Regelfall abweichenden Einzelfällen verdoppelt sich die für das erste Fahrzeug zu erhebende Gebühr auf 350,00 Euro.
Für die Erteilung der Genehmigung zur Durchführung des Verkehrs mit Mietwagen wird im Regelfall eine Gebühr in Höhe von 75,00 Euro für das erste Fahrzeug und in Höhe von 37,50 Euro für jedes weitere Fahrzeug im selben Verfahren erhoben. Der Regelfall liegt vor, wenn der Antrag vollständig und mit plausiblen Bescheinigungen versehen eingereicht wird und auch unter Einbeziehung der sonstigen, behördlicherseits recherchierten Fakten eine positive Bescheidung des Antrags unmittelbar erfolgen kann. In vom Regelfall abweichenden Einzelfällen verdoppelt sich die für das erste Fahrzeug zu erhebende Gebühr auf 150,00 Euro.
Rechtsgrundlagen
Personenbeförderungsgesetz sowie aufgrund dieses Gesetzes erlassene Verordnungen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Christoph Paßgang | Abteilungsleitung | 02241 132002 | christoph.passgangrhein-sieg-kreisde |
Markus Dillmann | 02241 132028 | markus.dillmannrhein-sieg-kreisde | |
Natalie Fotin | 02241 132008 | natalie.fotinrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
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53757 Sankt Augustin (Technopark Kammgebäude)
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