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Straßenverkehrsamt

Gewerblicher Güterkraftverkehr

Beschreibung

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.

Für gewerblichen Güterkraftverkehr brauchen Sie eine Erlaubnis, soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt.

Die Erlaubnis wird einer Unternehmerin oder einem Unternehmer, deren Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von bis zu zehn Jahren erteilt, wenn die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs einer Kraftverkehrsunternehmerin oder eines Kraftverkehrsunternehmers erfüllt sind.

Es ist möglich, die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr auch online zu beantragen.

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Online Antrag auf Erlaubnis stellen

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