Beschreibung
Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
Für gewerblichen Güterkraftverkehr brauchen Sie eine Erlaubnis, soweit sich nicht aus dem unmittelbar geltenden europäischen Gemeinschaftsrecht etwas anderes ergibt.
Die Erlaubnis wird einer Unternehmerin oder einem Unternehmer, deren Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von bis zu zehn Jahren erteilt, wenn die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs einer Kraftverkehrsunternehmerin oder eines Kraftverkehrsunternehmers erfüllt sind.
Details
Unterlagen
- Formantrag
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Bescheinigungen des für den Unternehmenssitz zuständigen Finanzamtes über die steuerliche Zuverlässigkeit des Unternehmens
- Bescheinigung des Stadt-/Gemeindesteueramtes des Betriebssitzes über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen und Steuern gegenüber der Stadt oder Gemeinde
- Bescheinigung der Krankenkasse der Unternehmerin oder des Unternehmers für ihre/seine Person und die Beschäftigten des Unternehmens
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft über die Anmeldung des Unternehmens und die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge
- Führungszeugnis für die Unternehmerin beziehungsweise den Unternehmer/die Gesellschafterin beziehungsweise den Gesellschafter und, wenn vorhanden, für die Geschäftsführerin beziehungsweise den Geschäftsführer und/oder die Verkehrsleiterin oder den Verkehrsleiter
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Unternehmerin oder den Unternehmer/die Gesellschafterin oder den Gesellschafter und -wenn vorhanden, für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer und/oder die Verkehrsleiterin oder den Verkehrsleiter
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister oder eine Einverständniserklärung, dass diese Auskunft im Verfahren angefordert werden darf sowohl für die Antragstellerin oder den Antragsteller als auch für alle Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer einer juristischen Person und den Verkehrsleiter
- Nachweis des Betriebssitzes (wie Mietvertrag, Grundbuchauszug)
- Nachweis einer bestehenden Güterschaden-Haftpflichtversicherung nach § 7a Güterkraftverkehrsgesetz)
- Sofern es sich bei dem antragstellenden Unternehmen um eine Kapital- oder Personengesellschaft (GmbH, KG, OHG, usw.) handelt, sind zusätzlich der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister sowie der Gesellschaftervertrag einzureichen.
Gebühren
Für die Erteilung der Gemeinschaftslizenz wird eine Gebühr in Höhe von 500,00 Euro, für die Ausstellung jeder weiteren beglaubigten Kopie eine Gebühr in Höhe von 120,00 Euro erhoben.
Rechtsgrundlagen
- Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Festlegung gemeinsamer Regeln für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers und zur Aufhebung der Richtlinie 96/26/EG (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 51)
- Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009 und (EG) Nr. 1072/2009 und die auf GüKG beruhenden Verordnungen
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Christoph Paßgang | Abteilungsleitung | 02241 132002 | christoph.passgangrhein-sieg-kreisde |
Markus Dillmann | 02241 132028 | markus.dillmannrhein-sieg-kreisde | |
Natalie Fotin | 02241 132008 | natalie.fotinrhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
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- Zeiten
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Rhein-Sieg-Kreis
Straßenverkehrsamt
Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin (Technopark Kammgebäude)
Postanschrift
Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
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