Beschreibung
Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen (einschließlich Anhänger) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen durchführen möchten, benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde. Für grenzüberschreitende Güterkraftverkehre gilt diese Erlaubnispflicht bereits ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,5 Tonnen (seit dem 21. Mai 2022).
Für Transporte innerhalb der EU sowie in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) ist dafür eine sogenannte Gemeinschaftslizenz erforderlich. Diese berechtigt auch zur Durchführung von innerstaatlichen Transporten in anderen EU-/EWR-Ländern (Kabotage). Auch Verkehre zwischen Deutschland und der Schweiz (ohne Kabotage in der Schweiz) können mit einer Gemeinschaftslizenz ausgeführt werden.
Die Erlaubnis wird einer Unternehmerin oder einem Unternehmer, deren Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von bis zu zehn Jahren erteilt, wenn die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs einer Kraftverkehrsunternehmerin oder eines Kraftverkehrsunternehmers erfüllt sind.
Die Beantragung der Erlaubnis ist auch online möglich.
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