Beschreibung
Bieten Sie einen ambulanten Pflegedienst in der Alten- und Krankenpflege an, können Sie zur Erleichterung der Parkplatzsuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Fahrzeuge während des Einsatzes beantragen.
Der Parkausweis kann für den Regierungsbezirk Köln oder wahlweise für ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) erteilt werden.
Der Antrag kann nur für Fahrzeuge gestellt werden, die mit einer festen Firmenaufschrift versehen sind.
Anträge sind bei der für den Hauptsitz Ihres Betriebes/Verbandes zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Antragstellerinnen oder Antragsteller mit Sitz außerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs können den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen, in deren Zuständigkeitsbereich der Einsatz erfolgt.
Die Genehmigung berechtigt ohne gesonderte Einzelfallprüfung während der Durchführung von Dienstleistungen der Alten- oder Krankenpflege zum Parken:
- im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot nach Zeichen 286/290 StVO
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 1 StVO)
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreitung der Höchstparkdauer (§ 13 Abs. 2 StVO)
- auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1 b StVO) Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Originalparkausweis sowie eine Kopie des neue Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorgelegt werden.
Der Parkausweis ist übertragbar auf maximal vier weitere Fahrzeuge, gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem der Parkausweis im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist. Es können so viele Parkausweise wie benötigt beantragt werden. Sofern Sie über mehr als fünf Fahrzeuge verfügen, ist gegebenenfalls ein weiterer Antrag zu stellen.
Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Originalparkausweis sowie eine Kopie des neue Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorgelegt werden.
Details
Unterlagen
- Antrag
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Fahrzeugscheine oder Zulassungsbescheinigungen Teil I
Gebühren
- Parkausweis für Soziale Dienste mit dem Geltungsbereich „Regierungsbezirk Köln“: Die Verwaltungsgebühr beträgt 305,00 Euro für die erste Ausnahmegenehmigung und 153,00 Euro für jede weitere Genehmigung/Ausfertigung der Antragstellerin oder des Antragstellers, die zeitgleich beantragt wird.
Für weitere Ausnahmegenehmigungen der gleichen Antragstellerin oder des gleichen Antragstellers, die nachträglich beantragt und an die Laufzeit der bisherigen Ausnahmegenehmigung angepasst werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit der ersten Ausnahmegenehmigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,75 Euro (1/12 von 153 Euro) zu entrichten. - Parkausweis für Soziale Dienste mit dem Geltungsbereich „NRW“: Die Verwaltungsgebühr beträgt 350,00 Euro für die erste Ausnahmegenehmigung und 175,00 Euro für jede weitere Genehmigung/Ausfertigung der Antragstellerin oder des Antragstellers, die zeitgleich beantragt wird.
Für weitere Ausnahmegenehmigungen der gleichen Antragstellerin oder des gleichen Antragstellers, die nachträglich beantragt und an die Laufzeit der bisherigen Ausnahmegenehmigung angepasst werden, ist für jeden angefangenen Monat der Restgültigkeit der ersten Ausnahmegenehmigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 14,60 Euro (1/12 von 175,00 Euro) zu entrichten. - Für jede Änderung (beispielsweise bei Fahrzeugwechsel) oder Ersatzausstellung (bei Verlust) einer erteilten Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro erhoben.
Rechtsgrundlagen
Straßenverkehrsordnung (StVO) nebst Verwaltungsvorschriften und Erlassen.
Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass die Sachbearbeiterin nur Dienstag- und Donnerstagvormittag zu erreichen ist.
Kontakt
Organisationseinheiten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Name | Zuständigkeit | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|---|
Christoph Paßgang | Abteilungsleitung | 02241 132002 | christoph.passgangrhein-sieg-kreisde |
Joanna Weber | 02241 132491 | service3612rhein-sieg-kreisde |
Links und Downloads
Anschrift und Erreichbarkeit
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Rathausallee 10
53757 Sankt Augustin (Technopark Kammgebäude)
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Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Straßenverkehrsamt
Postfach 1551
53705 Siegburg
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und
Montag bis Donnerstag: 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
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und
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