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Straßenverkehrsamt

Punkte/Fahreignungs-Bewertungssystem

Beschreibung

Im Fahreignungsregister werden alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erfasst, die sich und andere durch Verkehrsverstöße und Straftaten gefährden. Es werden nur noch Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erfasst, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken.

Das Fahreignungs-Bewertungssystem soll dazu motivieren, das Fahrverhalten zu verbessern.

Unterschieden wird nach:

  • Ordnungswidrigkeit (1 Punkt)
  • Grobe Ordnungswidrigkeit (2 Punkte)
  • einfache Straftaten (2 Punkte)
  • Straftaten mit der Folge, die Fahrerlaubnis zu verlieren (3 Punkte)

Dabei werden folgende Straftaten im Fahreignungsregister eingetragen:

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Drogenkonsum
  • Trunkenheit

Natürlich gibt es auch weiterhin vereinzelt Fahrverbote und Bußgelder, bei denen es nicht zu einer Punktevergabe kommt. 

Maßnahmenstufen:

1 – 3 Punkte: Erfassung im Fahreignungsregister.

4 – 5 Punkte: Ermahnung mit Information über die Maßnahmenstufen. Bei freiwilliger Teilnahme am Fahreignungsseminar – Abbau von einem Punkt.

6 – 7 Punkte: Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Fahreignungsseminar kann freiwillig besucht werden, allerdings ist kein Punkteabbau möglich.

Ab 8 Punkte: Fahrerlaubnisentziehung. Entziehung erfolgt nur, wenn nicht freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet wurde. 

Die Teilnahme am Fahreignungsseminar führt nur ein Mal innerhalb von fünf Jahren zu einem Punkteabzug.

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