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Straßenverkehrsamt

Taxibeschwerde

Beschreibung

Der weitaus größte Teil der täglich im Rhein-Sieg-Kreis stattfindenden Taxifahrten erfolgt ohne Beanstandungen. Bei der Vielzahl der Fahrten kann es aber hin und wieder zu Problemen kommen, etwa wenn

  • die Fahrt verweigert wurde,
  • die Taxifahrerin oder der Taxifahrer einen Umweg gefahren ist,
  • der Fahrpreisanzeiger nicht eingeschaltet wurde,
  • das persönliche Verhalten der Fahrerin oder des Fahrers zu beanstanden war.

In solchen Fällen hilft Ihnen das Straßenverkehrsamt gerne weiter.

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