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Straßenverkehrsamt

Veranstaltungen auf Straßen

Beschreibung

Erlaubnis- beziehungsweise genehmigungspflichtig sind alle Veranstaltungen im Rhein-Sieg-Kreis, bei denen Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden. Dies kann zum Beispiel durch Sport- oder Festveranstaltungen, aber auch durch Festumzüge der Fall sein.

Für Veranstaltungen, die in den kreisangehörigen Städten und nicht über die jeweilige Stadtgrenze hinaus durchgeführt werden, sind die Anträge bei den zuständigen örtlichen Ordnungsämtern einzureichen. In allen anderen Fällen ist die Zuständigkeit des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises gegeben.

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